Kältemittelleckage bei der Wärmepumpe erkennen
Kältemittelleckagen bei Wärmepumpen erkennen: Symptome, Messmethoden, rechtliche Anforderungen und Maßnahmen nach dem Leckagefund.
Von Redaktion Wpcheckpro · Redaktion · veröffentlicht am 9. Oktober 2025
Warum Kältemittelleckagen so gefährlich sind
Eine Kältemittelleckage ist einer der schwerwiegendsten Defekte, die an einer Wärmepumpe auftreten können. Sie führt nicht nur zu einem drastischen Leistungsabfall der Anlage, sondern hat auch erhebliche Umweltauswirkungen: Viele Kältemittel – darunter R410A, R32 und R134a – sind fluorierte Treibhausgase (F-Gase) mit einem hohen Treibhauspotenzial (GWP), die unter die EU-Verordnung 517/2014 fallen. Das Freisetzen von F-Gasen ist strafbewehrt.
Symptome einer Kältemittelleckage
Im Betrieb zeigt sich eine Kältemittelleckage durch folgende Symptome:
- Deutlicher Leistungsabfall: Die Anlage erreicht die gewünschte Vorlauftemperatur nicht mehr oder nur mit sehr langen Laufzeiten
- Steigende elektrische Leistungsaufnahme bei sinkender thermischer Leistung
- Ölspuren an Löt- und Bördelverbindungen des Kältekreises
- Reifbildung oder starke Vereisung am Verdampfer
- Ungewöhnliche Geräusche des Kompressors (Surren, Klacken)
- Fehlercode am Steuergerät (z. B. „Niederdruck-Alarm" oder „Hochdruck-Alarm")
Messtechnische Leckageerkennung
Im Rahmen der Inspektion werden folgende Prüfmethoden eingesetzt:
- Elektronisches Lecksuchgerät: Halbleitersensor oder IR-Sensor, der kleinste Kältemittelkonzentrationen in der Luft detektiert. Geeignet für schwer zugängliche Bereiche.
- UV-Farbstoffmethode: Fluoreszierender Farbstoff im Kältemittel wird mit UV-Lampe sichtbar gemacht. Besonders geeignet für die Lokalisierung kleiner Lecks.
- Seifenlauge: Kostengünstige Methode für zugängliche Verbindungen. Blasenbildung zeigt undichte Stellen an.
- Druckhaltetest: Befüllung mit trockenem Stickstoff und Überprüfung des Druckabfalls über einen definierten Zeitraum (typisch: 30 Minuten).
Rechtliche Anforderungen nach EU-F-Gase-Verordnung
Anlagen mit einem Kältemittelfüllgewicht von 5 Tonnen CO₂-Äquivalent oder mehr müssen regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden. Die Intervalle richten sich nach der Füllmenge:
- Ab 5 t CO₂-Äquivalent: jährliche Dichtheitsüberprüfung
- Ab 50 t CO₂-Äquivalent: halbjährliche Dichtheitsüberprüfung
- Ab 500 t CO₂-Äquivalent: vierteljährliche Dichtheitsüberprüfung
Für typische Einfamilienhaus-Wärmepumpen ist häufig keine gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflicht gegeben, aber eine regelmäßige Überprüfung im Rahmen der Jahresinspektion ist dennoch dringend empfohlen.
Maßnahmen nach Leckagefund
Bei Nachweis einer Leckage ist die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen. Das restliche Kältemittel ist fachgerecht zu bergen (nur durch zertifizierten Kältetechniker), die Undichtigkeit zu beheben und die Anlage nach Reparatur auf korrekte Kältemittelfüllmenge zu überprüfen und neu zu befüllen. Alle Arbeiten am Kältekreis dürfen nur von Personen mit dem Zertifikat nach EU-Verordnung 303/2008 (Kategorie I oder II) durchgeführt werden.