KfW-Förderstopp 2026: Angebot vor dem Stichtag prüfen
Am 8. Juli 2026 wurde die gekürzte Heizungsförderung beschlossen. Wer noch die besseren Konditionen sichern will, muss sein Wärmepumpen-Angebot und die Bestätigung zum Antrag jetzt genau prüfen.
Von Redaktion Wpcheckpro · Redaktion · veröffentlicht am 8. Juli 2026
Stand: 8. Juli 2026. Heute hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die neuen, gekürzten Bedingungen der Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, BEG EM; KfW-Zuschuss Nr. 458) beschlossen. Für Eigentümer, die eine Wärmepumpe planen, entscheidet sich jetzt in wenigen Tagen, ob sie noch die alten, höheren Fördersätze erhalten. Dieser Ratgeber erklärt die Fristen, die wichtigsten Kürzungen und worauf Sie in Ihrem Wärmepumpen-Angebot vor dem Stichtag achten sollten.
Die Zeitleiste: Nur noch wenige Tage für die alten Konditionen
Der Übergang zu den neuen Regeln folgt einem engen Zeitplan. Wer die bisherigen Konditionen sichern will, muss die einzelnen Termine kennen:
- Bis 8. Juli 2026, 24:00 Uhr: Energieberater und Heizungsfachbetriebe können bei der KfW noch die (g)BzA (Bestätigung zum Antrag) und beim BAFA noch die TPB nach den bisherigen, besseren Konditionen erstellen.
- 9. bis 20. Juli 2026: Die KfW schaltet das Antragsportal für die Heizungsförderung (Nr. 458) ab. In dieser Umstellungsphase können keine neuen (g)BzA/TPB erstellt und keine neuen Anträge gestellt werden, weil KfW und BAFA ihre Systeme technisch umstellen.
- Ab 21. Juli 2026: Die neuen, gekürzten Förderbedingungen treten in Kraft. Ab diesem Tag sind nur noch Anträge zu den neuen Bedingungen möglich.
Entscheidend ist: Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) besitzt, sollte den Förderantrag schnellstmöglich – noch vor der Portal-Abschaltung – über das KfW-Portal stellen, um sich die bisherigen Sätze zu sichern.
Das wird ab dem 21. Juli 2026 gekürzt
Die neuen Bedingungen verschlechtern die Förderung an mehreren Stellen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die förderfähigen Höchstkosten sinken von 30.000 Euro auf 28.000 Euro pro Wohneinheit; danach alle 6 Monate um weitere 750 Euro.
- Der Effizienzbonus für Wärmepumpen (bisher 5 %, etwa für natürliche Kältemittel oder eine Jahresarbeitszahl über 4,5) entfällt vollständig.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus (bisher 20 %) sinkt ab dem Neustart um 4 Prozentpunkte alle 6 Monate.
- Gefördert wird nur noch der Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung. Der Wechsel von Fernwärme oder von einer bestehenden Wärmepumpe wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde.
- Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt (nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen): bis 30.000 Euro nun 40 % (bisher 30 %), über 30.000 bis 40.000 Euro weiterhin 30 %, über 40.000 bis 50.000 Euro neu 10 %.
- Haushalte mit minderjährigen Kindern: Das anzusetzende Einkommen wird um 10.000 Euro reduziert.
Zur vorsichtigen Einordnung: Nach ersten Berechnungen zum Beschluss sinkt der maximale Zuschuss für höhere Einkommen (Haushaltseinkommen über 50.000 Euro) auf rund 46 % statt bisher rund 55 %. Geringverdiener (bis 30.000 Euro) können künftig bis zu 80 % erhalten (bisher maximal 70 %).
Altes und neues System im Vergleich
| Bestandteil | Bisher (bis 20. Juli 2026) | Neu (ab 21. Juli 2026) |
|---|---|---|
| Förderfähige Höchstkosten | 30.000 Euro | 28.000 Euro, danach halbjährlich minus 750 Euro |
| Effizienzbonus Wärmepumpe | 5 % | entfällt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | halbjährlich minus 4 Prozentpunkte |
| Grundförderung | 30 % | unverändert |
Bestandsschutz: Bewilligte Anträge behalten die alten Sätze
Wichtig für die Planung: Bereits bewilligte Anträge bleiben unberührt. Liegt ein Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheid vor, gelten die bisherigen, besseren Konditionen – auch wenn der Heizungstausch noch nicht erfolgt ist. Entscheidend ist der bewilligte Bescheid, nicht das Datum des Einbaus. Wer den Antrag rechtzeitig stellt und bewilligt bekommt, sichert sich damit die Förderung nach dem alten Stand.
Worauf Sie jetzt im Wärmepumpen-Angebot achten müssen
Gerade in diesen Tagen kommt es darauf an, dass Ihr Angebot und der Förderweg zusammenpassen. Ein Angebot ist nur dann belastbar, wenn die Förderung realistisch abgebildet ist und die Fristen eingehalten werden. Nutzen Sie die folgende Kurz-Checkliste:
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Klären Sie, ob Fachbetrieb oder Energieberater die BzA noch vor der Portal-Abschaltung erstellt haben und ob der Antrag zeitnah gestellt wird.
- Fördersatz im Angebot: Prüfen Sie, ob der angesetzte Förderprozentsatz zu Ihrer Situation passt (Grundförderung, gegebenenfalls Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus) und ob er nach altem oder neuem Recht gerechnet ist.
- Höchstkosten: Achten Sie darauf, welche förderfähige Obergrenze angesetzt wird – 30.000 Euro nach altem oder 28.000 Euro nach neuem Recht.
- Förderfähigkeit des Wechsels: Stellen Sie sicher, dass Ihr Vorhaben überhaupt förderfähig ist (Wechsel von fossil auf erneuerbar; Sonderfälle bei Fernwärme oder bestehender Wärmepumpe).
- Nettopreis nach Förderung: Lassen Sie sich den verbleibenden Eigenanteil nachvollziehbar ausweisen – nicht nur eine pauschale Förderzusage.
Beispiel (hypothetisch, runde Zahlen): Kostet eine Wärmepumpe 30.000 Euro und werden 55 % gefördert, beträgt der Zuschuss 16.500 Euro und der Eigenanteil 13.500 Euro. Fällt derselbe Fall nach dem 21. Juli unter einen niedrigeren Satz von 46 % bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten, sinkt der Zuschuss auf 12.880 Euro. Die genauen Werte hängen von Ihrer individuellen Situation ab; dieses Beispiel dient nur der Veranschaulichung.
Handlungsempfehlung
Wer den Heizungstausch plant, sollte jetzt mit Fachbetrieb und Energieberater die nötigen Schritte anstoßen. Liegt bereits eine BzA vor, gehört der Antrag ohne Verzögerung ins KfW-Portal – vor dem 9. Juli. Ab dem 21. Juli gelten die gekürzten Sätze, die zudem halbjährlich weiter sinken. Es lohnt sich, das eigene Angebot ruhig, aber zügig zu prüfen, damit die Förderung nicht durch eine verpasste Frist oder eine unrealistische Kalkulation verloren geht.
Angebot unabhängig prüfen lassen
Ein Wärmepumpen-Angebot ist eine große Investition, und die aktuellen Fristen erhöhen den Zeitdruck zusätzlich. Bevor Sie unterschreiben, kann es sich lohnen, Ihr Angebot vor dem Stichtag unabhängig prüfen zu lassen – auf realistische Förderannahmen, korrekte Fristen und einen nachvollziehbaren Eigenanteil. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer sachlichen Grundlage, statt nur unter Zeitdruck.